Allgemeine
Geschäftsbedingungen
PCD-STORE COMPUTER KÖLN
Siegfried Lambertz
1. Geltung
Alle Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage dieser im Ladenlokal
aushängenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an. Die Entgegennahme von
Lieferungen oder Teillieferungen gilt
unter den Voraussetzungen des Satzes 1
als Anerkennung unserer Allgemeinen
Bedingungen, auch wenn die
Einkaufsbedingungen des Käufers dies
ausschließen. Zwischen uns und dem
Kunden sind weitere Vereinbarungen nicht
getroffen worden und mündliche Zusagen
wurden nicht abgegeben.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind
freibleibend, d.h. es handelt sich nicht
um Vertragsanträge, sondern lediglich um
Aufforderungen an den Kunden,
seinerseits ein Angebot abzugeben.
Solange wir dem Kunden keinen
Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen
Vertragsantrag des Kunden angenommen
haben, bleibt der anderweitige Verkauf
der Ware vorbehalten.
b) Die dem Vertrag
zugrunde liegenden Eigenschaften des
Lieferungs- oder Leistungsgegenstandes
ergeben sich ausschließlich aus den
Herstellerangaben in den jeweiligen
Bedienungsanleitungen. Abweichungen
bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung.
c) Bei Software werden
automatisch die Beschränkungen der
Lizenzbedingungen sowie die
einschränkenden Nutzungs- und
Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers mit vereinbart,
wenn der Kunde auf diese hingewiesen
worden und ihm die Möglichkeit
verschafft worden ist, in zumutbarer
Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
d) Wird dem Kunden neben
dem Kaufangebot ein Leasing- oder
Finanzierungsangebot unterbreitet, so
geschieht dies grundsätzlich unter dem
Vorbehalt der Übernahme des
Leasingvertrags bzw. der Finanzierung
durch die Leasinggesellschaft bzw.
unsere Hausbank. Lehnen diese den Antrag
des Kunden ab, so bleibt es uns auch
ohne Begründung überlassen, vom Angebot
bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die
Erfüllung durch den Kunden zu bestehen.
Wurde bereits Ware vor Ablehnung des
Antrags ausgeliefert, so willigt der
Kunde ein, dass wir diese Ware unter
Betreten des Lagerortes zur Sicherung an
uns nehmen.
e) Erwirbt der Kunde
Geräte, bei denen aufgrund fehlender FTZ
(FZZ) Zulassung der Anschluss an das
Deutsche Postnetz unter Strafandrohung
verboten ist, so werden wir den Kunden
auf diesen Umstand hinweisen. Der Kunde
stellt uns von jeder Haftung aus einem
dennoch verbotenen Betrieb am Postnetz
frei.
3. Preise und Zahlung
a) Die vereinbarten
Preise verstehen sich ab Lager der den
Auftrag entgegennehmenden
Geschäftsstelle oder ab Zentrallager bei
Versandaufträgen, ohne Installation,
Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist die
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in
unseren Preisen eingeschlossen; sie wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Der Versand
erfolgt nach unserer freien Wahl in
handelsüblicher Verpackung.
Gegebenenfalls erforderliche
Sonderverpackungen (z.B. seemäßige
Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers.
Wir sind berechtigt, jedoch nicht
verpflichtet, die Ware auf Rechnung des
Käufers zu versichern. Fracht- und
kostenfreie Versendung erfolgt in jedem
Fall nur nach besonderer schriftlicher
Erklärung durch uns.
b) Der Rechnungsbetrag
wird bei Übergabe der Ware fällig.
Skonti, Rabatte etc. bedürfen einer
besonderen schriftlichen Vereinbarung.
c) Die Annahme von
Schecks erfolgt in jedem Fall nur
erfüllungshalber. Alle tatsächlichen
Einziehungsspesen werden dem Käufer
berechnet.
d) Ist der Kunde Kaufmann
und gerät er mit der Zahlung in Verzug,
so hat er, vorbehaltlich der
Geltendmachung weitergehender Rechte,
Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz, mindestens jedoch 9% pro
Jahr zu zahlen. Ergibt sich hieraus ein
Betrag, der höher ist als der von 8 %
über dem Basiszinssatz, ist dem Kunden
der Nachweis gestattet, dass unser
Schaden niedriger ist als die Pauschale.
e) Tritt beim Kunden eine
Vermögensverschlechterung ein, die
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit begründet,
insbesondere bei Wechsel- und
Scheckprotesten, Zahlungsverzug,
Zahlungsrückständen aus anderen
Lieferungen oder schleppender
Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich
der uns sonst zustehenden Rechte
berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit
zu verlangen und unsere Leistungen bis
zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zurückzubehalten und
bei mangelnder Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. In jedem
Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche
aus dem Vertragsverhältnis sofort
fällig.
f) Ein
Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden
nur zu, soweit es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde
kann nur mit Gegenforderungen
aufrechnen, die entweder unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
g) Für den Fall, dass
Leasing, Miete oder Teilzahlung
vereinbart wurde, wird automatisch der
gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig,
wenn der Kunde mit einer Rate um mehr
als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung
einer Rate gilt stets als Anerkennung
der Teilzahlungsvereinbarung.
4. Lieferung
a) Bei einer von uns
nicht zu vertretenden Nichtbelieferung
durch einen Vorlieferanten sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Fall werden wir den Kunden
unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
der Ware informieren und seine
Gegenleistungen unverzüglich
zurückerstatten. Ist der Kunde Kaufmann,
so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
das Lager verlassen hat oder die
Versandbereitschaft dem Kunden
mitgeteilt ist.
b) Im Falle höherer
Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer,
außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch
Feuer, Wasser und ähnliche Umstände;
Ausfall von Produktionsanlagen und
Maschinen; Streik und Aussperrung;
Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten; behördlichen
Eingriffen (auch wenn sie bei unseren
Lieferanten eintreten) verlängert sich,
wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung
unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die
Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
c) Wenn dem Kunden
dadurch, dass verbindlich vereinbarte
Lieferfristen schuldhaft von uns nicht
eingehalten wurden oder wir in Verzug
geraten sind, ein Schaden erwächst, so
ist er unter Ausschluss aller weiteren
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung
in Höhe von 0,5% für jede Woche der
Verspätung, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5% des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen zu verlangen. Die vorstehende
Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn
unser Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder wenn ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart
wurde.
d) PCD-STORE COMPUTER
behält sich vor, an Endkunden stets nur
handelsübliche Mengen abzugeben.
e) Die Einhaltung der
Lieferfrist setzt die Erfüllung
sämtlicher Vertragspflichten des Kunden
voraus.
f) Sofern der Kunde
Unternehmer ist, geht die Preisgefahr
auf den Kunden über, sobald die Ware von
uns an den beauftragten Logistikpartner
übergeben wird.
g) Wir behalten uns
ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, falls wir ohne eigenes
Verschulden zur Lieferung der bestellten
Ware nicht in der Lage sein sollten, da
der Lieferant seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt. In
einem solchen Fall werden wir den Kunden
unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit
der Ware informieren und eventuell
bereits geleistete Zahlungen
unverzüglich an den Kunden erstatten.
5. Verlängerter
Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere
Lieferungen erfolgen unter verlängertem
Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht
erst dann auf den Kunden über, wenn wir
wegen aller unserer Forderungen aus dem
Liefervertrag, sowie solcher, die im
Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen,
befriedigt worden sind. Ist der Käufer
Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn
über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.
Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum
erst mit der Einlösung des Schecks über.
Zahlungen werden grundsätzlich auf die
älteste Schuld getilgt, auch bei anders
lautender Buchungsanzeige des Kunden.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung
erfolgt stets für uns als Hersteller im
Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu
verpflichten. Bei Verarbeitung oder
Verbindung mit anderen Waren entsteht
für uns grundsätzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache,
und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert
der neuen Sache, bei Verbindung im
Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert
der anderen Waren. Sollte der Kunde
Alleineigentümer werden, räumt er uns
bereits jetzt das Miteigentum im
Verhältnis der genannten Werte ein und
verwahrt die Sache unentgeltlich für
uns. Werden die durch Verarbeitung oder
Verbindung entstandenen Waren
weiterveräußert, so gilt die nachfolgend
vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware.
b) Vor der endgültigen
Bezahlung ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt. Ein
Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges
gestattet. Für den Fall des
Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt
der Kunde bereits jetzt seine
Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in
voller Höhe an uns ab.
c) Ist der Kunde mit
einer Zahlung ganz oder teilweise im
Verzug, stellt er seine Zahlungen ein
oder ergeben sich sonst berechtigte
Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder
Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr
berechtigt, über die Ware zu verfügen.
Wir können in einem solchen Fall die
Rechte aus § 449 BGB geltend machen
und/oder die Einziehungsbefugnis des
Kunden gegenüber dem Warenempfänger
widerrufen. Wir sind dann berechtigt,
Auskunft über die Warenempfänger zu
verlangen, diese vom Übergang der
Forderung auf uns zu benachrichtigen und
die Forderungen des Kunden gegen die
Warenempfänger einzuziehen.
d) Soweit der Wert aller
Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 20%
übersteigt, werden wir auf Wunsch des
Kunden einen angemessenen Teil der
Sicherungsrechte freigeben.
e) Während der Dauer des
Eigentumsvorbehalts ist die in unserem
Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruchdiebstahl zu versichern. Die
Rechte aus dieser Versicherung werden an
uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
6. Gewährleistung
a) Die Ansprüche des
Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache
richten sich nach den gesetzlichen
Regelungen innerhalb der gesetzlichen
Fristen, soweit sich aus dem
Nachstehenden nichts anderes ergibt.
b) Ansprüche des Kunden
auf Gewährleistung sind ausgeschlossen,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel
nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Übergabe gerügt hat. Die Kaufleute
betreffenden Untersuchungs- und
Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB
bleiben hiervon unberührt.
c) Der Ersatzanspruch für
einen Schaden, der auf einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung durch
uns oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung
eines unserer gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird
durch diese Bestimmung nicht
ausgeschlossen.
d) Die Haftung für
Schäden, die durch unsachgemäß
vorgenommene Veränderungen, Eingriffe
oder Reparaturversuche seitens des
Kunden oder Dritter entstanden sind, ist
ausgeschlossen.
e) Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft
der Kunde die von uns gelieferten
Artikel an Dritte, ist ihm untersagt,
wegen der damit verbundenen gesetzlichen
bzw. vertraglichen
Gewährleistungsansprüche auf uns zu
verweisen.
f) Ist der Kunde
Kaufmann, berühren Mängelrügen die
Fälligkeit des Kaufpreisanspruches
nicht, es sei denn, ihre Berechtigung
ist durch uns schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt.
g) Bei Software gelten
die einschränkenden Lizenz- und
Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von
Punkt 2 c) dieser AGB als Ergänzend
vereinbart.
h) Erwirbt der Kunde in
einem Vertrag mehrere Geräte oder
erwirbt er ein System aus mehreren
Geräten, so wird mit Erteilung des
Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch
auf Minderung oder Rücktritt
grundsätzlich nur für das einzelne, von
Mängeln betroffene Gerät, nicht aber für
alle Geräte oder das gesamte System
besteht, es sei denn, die Geräte sind
als zusammengehörend verkauft worden und
das mangelhafte Gerät kann nicht ohne
Nachteil für den Kunden von den übrigen
getrennt werden.
i) Für den Fall, dass der
Kunde ein System untereinander
vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt,
sichert er zu, nur geeignete
(netzwerkfähige) Software entsprechend
den Lizenzbedingungen der Hersteller
einzusetzen. Andernfalls stellt er uns
von der Gewährleistung frei. Der Kunde
willigt ein, dass wir die
Installationsdaten zum Zeitpunkt der
Auslieferung protokollieren und bei uns
im Hause speichern.
j) Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass EDV-Drucker bestimmter
Fabrikate oder auch manche
Software-Pakete nicht alle im
deutschsprachigen Raum gebräuchlichen
Sonderzeichen darstellen können. Der
Kunde hat dies sorgfältig selbständig
vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später
aus dem Fehlen dieser Zeichen keine
Ansprüche wegen falscher Beratung oder
fehlender Eigenschaften der Geräte bzw.
Software ableiten, es sei denn, das
Vorhandensein der Sonderzeichen war
ausdrücklich Gegenstand der Beratung
oder des Kaufvertrages.
7. Garantie
Wird dem Kunden über die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte
hinaus eine Garantie gewährt, so kann
er, vorbehaltlich einer anderweitigen
schriftlichen Zusage, aus dieser
Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt,
Minderung oder Schadensersatz herleiten,
sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung.
Ebenfalls kann er hieraus keinen
Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen
Neuware oder auf Ersatzgeräte für die
Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die
Garantiefrist beginnt mit der Übergabe
der Ware an den Kunden und wird durch
Nachbesserung nicht unterbrochen oder
gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche
Ansprüche werden durch diese Regelung
nicht eingeschränkt.
8. Schadensersatz
a) Soweit sich
nachstehend nichts anderes ergibt, sind
über die Gewährleistungsrechte
hinausgehende Ansprüche des Kunden –
gleich aus welchen Rechtsgründen –
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht
für Schäden, die nicht am
Liefergegenstandselbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht oder sich
unsere Ersatzpflicht aus dem
Produkthaftungsgesetz ergibt. Sie gilt
auch nicht bei Körperschäden. Sofern wir
fahrlässig eine Kardinalpflicht oder
eine vertrag wesentliche Pflicht
verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
b) Der Kunde wird auf die
Möglichkeit von Datenverlust durch
technisches Versagen und das daraus
entstehende Erfordernis einer täglichen
Datensicherung ausdrücklich hingewiesen.
Hierzu stehen heute geeignete technische
Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der
Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein
Kunde grob fahrlässig, wenn er diese
tägliche Sicherung unterlässt. Die
Haftung für Datenverlust wird begrenzt
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist auf den
Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen
von Sicherungskopien beschränkt. Kann
der Kunde keine zur Wiederherstellung
der Daten notwendige Sicherungskopie
beibringen, so sind wir von der Haftung
vollständig freigestellt.
c) Nach dem heutigen
Stand der Technik ist es möglich, dass
auch Originaldisketten der
Softwarehersteller von sog.
Computerviren befallen sind. Wir sichern
zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu
verwenden, dass Kundengeräte nicht durch
uns mit derartigen Computerviren
infiziert werden. Es ist jedoch nach dem
heutigen Wissensstand nicht möglich,
alle Mutationen dieser Viren zu erkennen
und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein
Computervirus nachweislich durch uns auf
ein Kundengerät übertragen worden sein,
so haften wir nur, wenn wir diesen
vorsätzlich oder grob fahrlässig
verbreitet haben. Der Kunde stellt uns
davon frei, original verpackte Software
auf Virenbefall zu untersuchen und
befreit uns von jeglicher Haftung aus
Schäden, die durch Virenbefall dieser
Software verursacht wurden. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit
die Schadensverursachung auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9. Annahmeverzug
Bei Nichtabholung einer
vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei
verweigerter Annahme sind wir
berechtigt, nach einmaliger
schriftlicher Aufforderung zur Abholung
mit angemessener Frist die Erfüllung des
Vertrages abzulehnen und Schadensersatz
in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu
verlangen. Der Schadensbetrag kann höher
oder niedriger angesetzt sein, wenn eine
Partei einen höheren oder niedrigen
Schaden nachweist.
Bei einem
Reparaturauftrag hat der Kunde das
Reparaturgut zum vorgesehenen Termin
abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz
schriftlicher Aufforderung mit
angemessener Frist nicht, geht das
Reparaturgut in unser Eigentum über. Der
Kunde hat den uns durch die
Nichtabholung entstehenden Schaden zu
ersetzen.
10. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
a) Für Verträge mit
Kaufleuten wird als Erfüllungsort für
Zahlung und Lieferung, sowie als
Gerichtsstand unser Firmensitz
vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
auch berechtigt sind, am Ort des Kunden
zu klagen.
b) Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des einheitlichen
Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts
gelten zwischen uns und dem Kunden
nicht.
11. Änderungen und
Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen
und Nebenabreden bedürfen zur ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche
gilt für den Verzicht auf dieses
Schriftformerfordernis.
12. Anwendbares Recht
Sollte eine Bestimmung in
diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: 05/2011
|